Feuer-Haftungsversicherung

Feuer-Haftungsversicherung
Sonderform der  Haftpflichtversicherung. Gegenstand ist die Gewährung von Versicherungsschutz für den Fall, dass durch ein während der Versicherungsdauer auf dem Versicherungsgrundstück eingetretenes Schadenereignis gemäß § 1 AFB 87 und ergänzenden Klauseln Sachen eines Dritten zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen und der Versicherungsnehmer deshalb aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
- Rechtsgrundlage: Das Feuerhaftungsrisiko wird heute vielfach als Umwelthaftpflichtrisiko angesehen und in der  Umwelthaftpflichtversicherung mitgeregelt.

Lexikon der Economics. 2013.

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